Anwalt Arbeitsrecht Rodgau - frietzsche rechtsanwälte - Fachanwalt für Arbeitsrecht

Ihr Recht sollte Ihnen einige Kilometer wert sein

Fachanwalt für Arbeitsrecht und Erbrecht, Gernot Frietzsche ist seit 1995 als Rechtsanwalt zugelassen und bundesweit ausschließlich im Arbeitsrecht und Erbrecht tätig.

Damit Mandanten aus Rodgau nicht nach Darmstadt, dem Stammsitz der Kanzlei frietzsche rechtsanwälte kommen müssen, wenn sie sich professionell und kompetent von Fachanwalt für Arbeitsrecht und Erbrecht Gernot Frietzsche beraten und vertreten lassen wollen, hat er einen weiteren Kanzleistandort in Rodgau, der größten Stadt im Kreis Offenbach eingerichtet.

Eine Vielzahl von Privatleuten aus Rodgau, den umliegenden Städten und Gemeinden, sowie Unternehmen und Städte im Kreis Offenbach lassen sich von ihm im Arbeitsrecht oder Erbrecht beraten und vertreten.

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Gründe für uns – zu Recht

  1. Spezialisierung auf Arbeitsrecht & Erbrecht
  2. Seit 1995 bundesweit tätiger, sehr prozeßerfahrener Rechtsanwalt
  3. Selbstbewußtes, durchsetzungsstarkes Auftreten
  4. Von taktischen Überlegungen geprägte Vorgehensweise

Die anwaltliche Zukunft liegt in der Spezialisierung auf einzelne Rechtsgebiete.

GERNOT FRIETZSCHE, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Erbrecht, Rodgau

Wegen der Vielschichtigkeit der Rechtsmaterie kann kein Rechtsanwalt jedes Rechtsgebiet in gleichem Maße versiert und professionell bearbeiten; dies ist unmöglich.

Gerade im Arbeitsrecht und Erbrecht sollten Sie sich spezialisierten Kanzleien anvertrauen und Ihre professionelle Interessenvertretung damit sicherstellen. Denn letztendlich „geht es um Ihr Geld“.

Ich würde mich freuen, wenn Sie meinen Empfehlungen folgen und den Weg an einen meiner Kanzleistandorte nach Rodgau oder Darmstadt finden und mir Ihren Fall überlassen oder Sie sich mir mit Ihrem Anliegen anvertrauen.

Ich sichere Ihnen ein kompetentes, selbstbewusstes und durchsetzungsstarkes Auftreten – auch gegenüber Großunternehmen und deren weltweit operierenden Anwälten – zu und verhandele mit dem Gegner in jeder Hinsicht auf Augenhöhe in Ihrem Interesse.

Dabei behalte ich immer unser gemeinsam definiertes Ziel weitsichtig im Auge und setze mich 100-prozentig für Ihre Belange ein, damit „wir unseren gemeinsamen Fall“ zu einem erfolgreichen Ende bringen.

Denn Ihr Fall ist auch mein Fall; mit diesem Selbstverständnis übe ich meinen Beruf als Rechtsanwalt aus.

Wenn Sie Näheres über mich als Fachanwalt für Arbeitsrecht und Erbrecht und mein Leistungsspektrum erfahren möchten, lade ich Sie ein, meine Homepages zu besuchen:

www.frietzsche.com www.arbeitsrecht-darmstadt.com www.erbrecht-darmstadt.de

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