Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht ist Mitbegründer der im Jahre 1996 gegründeten Anwaltskanzlei Gerner, Rißmann & Frietzsche mit Kanzleisitz in der Darmstädter Innenstadt. Daneben unterhält er noch eine Zweitkanzlei in Rodgau. Seit Beginn seiner Tätigkeit hat er sich auf Arbeitsrecht, Erbrecht und Wirtschaftsrecht spezialisiert. Derzeit vertritt er eine Vielzahl von Anlegern argentinischer Staatsanleihen vor dem Landgericht Frankfurt/M, nachdem sich die Republik Argentinien geweigert hat, die fälligen Forderungen der Privatanleger zu bedienen.
Arbeitsrecht
Als Fachanwalt für Arbeitsrecht ist er gleichermaßen für Arbeitgeber, Arbeitnehmer, leitende Angestellte, Geschäftsführer und Vorstände in allen arbeitsrechtlichen Angelegenheiten sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich bundesweit tätig. Schwerpunkte bilden hierbei Kündigungsrechtstreitigkeiten, insbesondere auch bei Sonderkündigungsschutztatbeständen, Fragen im Zusammenhang mit vertraglich vereinbarten Wettbewerbsverboten, die Geltendmachung von Überstundenvergütung, sowie Fragen der Gleichbehandlung/Ungleichbehandlung von Arbeitnehmern sowie die Arbeitnehmerhaftung.
Unter www.arbeitsrecht-darmstadt.com hat es sich Fachanwalt für Arbeitsrecht zur Aufgabe gemacht, sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer über die Grundzüge und Tücken des Arbeitsrechts zu informieren.
Erbrecht
Weiterhin hat sich Rechtsanwalt Frietzsche auf Erbrecht spezialisiert und hat im Jahre 2006 erfolgreich an dem Fachlehrgang Erbrecht der Deutschen Anwaltsakademie zum Erwerb der Qualifikattion zum Fachanwalt für Erbrecht teilgenommen. Auch im Erbrecht steht Rechtsanwalt Frietzsche seinen Mandanten in allen erbrechtlichen Fragen sowohl gestaltend, beratend als auch bei Rechtsstreitigkeiten bundesweit zur Verfügung. Seine Schwerpunkte liegen hierbei häufig in der Geltendmachung von Pflichtteils-, Pflichteilsergänzungsansprüchen, sowie der Beratung von Erbengemeinschaften und Fragen der Erbenhaftung.
Unter www.erbrecht-darmstadt.de macht Rechtsanwalt Frietzsche auf die Notwendigkeit aufmerksam, lebzeitig sinnvolle Überlegungen zur Vermögensnachfolge und Nachfolgeplanung sowie zur Testamentsgestaltung anzustellen.
Wirtschaftsrecht
Rechtsanwalt Frietzsche vertritt und berät darüberhinaus eine Vielzahl mittelständischer Unternehmen und Unternehmer in allen alltäglich auftretenden Rechtsfragen und versteht sich hierbei als externe Rechtsabteilung seiner Mandanten. Zu vielen seiner Unternehmensmandanten bestehen langjährige, gewachsene Mandatsbeziehungen.
Gesellschaftsrecht
Weil gerade im Erbrecht häufig auch ausgeprägte gesellschaftsrechtliche Kenntnisse unabdingbar sind, was gerade bei der Beratung von Unternehmen und/oder Unternehmern oder Rechtsstreitigkeiten gilt, deren Streitgegenstände Bezüge zum Gesellschaftsrecht aufweisen, habe ich meinen dritten Tätigkeitsschwerpunkt im Gesellschaftsrecht gesetzt, um eine umfassende erbrechtliche Interesssenvertretung zu gewährleisten.
Für eine erste Kontaktaufnahme stehe ich Ihnen gerne telefonisch oder per email zur Verfügung.
